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	<title>Versicherungen - Immobilien News</title>
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	<description>Der große Blog mit News und Infos rund ums Thema Immobilien</description>
	<lastBuildDate>Tue, 02 May 2023 11:56:40 +0000</lastBuildDate>
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		<title>DGUV Prüfungen rechtssicher durchführen lassen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 May 2023 11:49:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbeimmobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie über die DGUV Vorschrift 3 wissen müssen und wie Sie eine rechtssichere DGUV 3 Prüfung durchführen lassen können. Was ist die DGUV Vorschrift 3? Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die die Errichtung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie über die DGUV Vorschrift 3 wissen müssen und wie Sie eine rechtssichere DGUV 3 Prüfung durchführen lassen können.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was ist die DGUV Vorschrift 3?</h3>


<div class="wp-block-image">
<figure class="alignright size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="300" height="217" src="https://www.die-immobilien.de/blog/wp-content/uploads/2023/05/pruefer.jpg" alt="Prüfer beim Prüfen einer elektrischen Anlage" class="wp-image-2044"/></figure></div>


<p>Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die die Errichtung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln regelt. Juristisch basiert sie auf § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) . Sie gilt für alle Unternehmen, die elektrische Anlagen und Betriebsmittel betreiben oder zur Verfügung stellen, unabhängig von der Branche oder der Größe des Unternehmens. Die DGUV Vorschrift 3 soll sicherstellen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sicher und einwandfrei funktionieren und somit Unfälle vermieden werden können.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wer muss sich prüfen lassen und wie oft?</h3>



<p>Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet alle Unternehmer, ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt werden, die über die erforderliche Fachkunde, Erfahrung und Ausrüstung verfügt. <a href="https://www.e-service-check.de/was-bedeutet-dguv-vorschrift-3/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DGUV Prüfungen</a> umfassen eine Sichtprüfung, eine Funktionsprüfung und eine Messung der elektrischen Werte. Die Prüffristen richten sich nach der Art der Anlage oder des Betriebsmittels, dem Einsatzort und der Beanspruchung. Die Prüffristen können zwischen einem Monat und vier Jahren liegen. </p>



<h3 class="wp-block-heading">Welche Wege gibt es, sich als DGUV-3-konform ausweisen zu lassen?</h3>



<p>Um sich als DGUV-3-konform ausweisen zu lassen, muss man einen Prüfbericht oder ein Prüfprotokoll vorlegen können, das die Ergebnisse der Prüfung dokumentiert. Der Prüfbericht oder das Prüfprotokoll muss folgende Angaben enthalten:</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="alignright size-full"><img decoding="async" width="300" height="200" src="https://www.die-immobilien.de/blog/wp-content/uploads/2023/05/sicherungskasten.jpg" alt="Nahaufnahme einer Hand mit Spannungsprüfer, die in einem Sicherungskasten misst" class="wp-image-2040"/></figure></div>


<ul class="wp-block-list">
<li>Name und Anschrift des Unternehmers</li>



<li>Name und Anschrift der befähigten Person</li>



<li>Datum der Prüfung</li>



<li>Bezeichnung und Identifikation der geprüften Anlage oder des geprüften Betriebsmittels</li>



<li>Art und Umfang der Prüfung</li>



<li>Festgestellte Mängel und erforderliche Maßnahmen</li>



<li>Ergebnis der Prüfung (bestanden oder nicht bestanden)</li>



<li>Unterschrift der befähigten Person</li>
</ul>



<p>Zusätzlich kann man die geprüften Anlagen oder Betriebsmittel mit einem Prüfsiegel oder einer Prüfplakette kennzeichnen, die das Datum der nächsten Prüfung angibt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was machen Firmen, die eine rechtssichere DGUV 3 Prüfung anbieten?</h3>



<p>Firmen wie etwa die bundesweit tätige E+Service+Check GmbH, die rechtssichere DGUV 3 Prüfungen durchführen, bieten ihren Kunden einen professionellen Service an, der folgende Leistungen umfasst:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Eine individuelle Beratung zu den gesetzlichen Anforderungen und den optimalen Prüffristen</li>



<li>Eine fachgerechte Durchführung der Prüfung nach den technischen Regeln der DIN VDE</li>



<li>Eine lückenlose Dokumentation der Prüfung mit einem aussagekräftigen Prüfbericht oder einem Prüfprotokoll</li>



<li>Eine übersichtliche Kennzeichnung der geprüften Anlagen oder Betriebsmittel mit einem Prüfsiegel oder einer Prüfplakette</li>



<li>Eine Erinnerung an die nächste fällige Prüfung</li>
</ul>



<p>Die Durchführung einer DGUV Prüfung hilft Unternehmen das Risiko von Unfällen und Schäden zu reduzieren und somit ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Zudem können sie ihre <a href="/blog/das-eigene-haus-welche-versicherungen-sind-wichtig/">Haftung minimieren</a> und sich vor möglichen Bußgeldern oder Schadensersatzansprüchen absichern. Außerdem können sie ihre Betriebssicherheit erhöhen und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.</p><p>The post <a href="https://www.die-immobilien.de/dguv-pruefungen-rechtssicher-durchfuehren-lassen/">DGUV Prüfungen rechtssicher durchführen lassen</a> first appeared on <a href="https://www.die-immobilien.de">Immobilien News</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Altbau oder Neubau? Die große Frage</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Feb 2020 11:12:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Energie]]></category>
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		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn der Entschluss gefasst ist, sich ein Haus zu kaufen, fällt schnell die Frage, ob es ein Altbau oder Neubau sein soll. Die Entscheidung ist nicht leicht zu treffen und hat viel mit dem eigenen Wunsch nach Entfaltung und Lebensgestaltung zu tun. Auch der finanzielle Aspekt muss genau betrachtet werden. Was bedeutet „Altbau“ und „Neubau“? [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der Entschluss gefasst ist, sich ein Haus zu kaufen, fällt schnell die Frage, ob es ein Altbau oder Neubau sein soll. Die Entscheidung ist nicht leicht zu treffen und hat viel mit dem eigenen Wunsch nach Entfaltung und Lebensgestaltung zu tun. Auch der finanzielle Aspekt muss genau betrachtet werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was bedeutet „Altbau“ und „Neubau“?</h3>



<p>Wie lassen sich eigentlich die Begriffe Altbau und Neubau definieren? Es besteht keine offizielle Maßgabe und so lassen sich verschiedene Ansätze zur Einteilung finden. In Deutschland ist es üblich, Gebäude, die vor 1949 erbaut worden sind als Altbau einzustufen. Ganz anders sieht es auf dem Immobilienmarkt aus. Hier wird jedes Gebäude, das noch nicht im Großen saniert worden als Neubau bezeichnet.</p>



<p>Die „gefühlte“ Wahrheit ist oft: Jedes Haus, das älter als 30 Jahre ist, gilt als Altbau.</p>



<p>Zur Vereinfachung gehen wir davon aus, dass nur ein Haus, das Sie als Bauherr neu planen und errichten lassen, ein Neubau ist. Jedes Bestandsgebäude ist im Folgenden ein Altbau.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Mit welchen Kosten ist zu rechnen?</h3>



<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft"><img decoding="async" width="300" height="181" src="https://www.die-immobilien.de/blog/wp-content/uploads/2020/02/E2DB9F80-E8AC-4794-A138-02BBA2ADB7DC.jpeg" alt="Neubau mit Gerüst" class="wp-image-1698"/><figcaption>Im Neubau lassen sich viele Vorstellungen realisieren.</figcaption></figure></div>



<p>Der wichtigste Aspekt gleich zu Beginn: Bei einem Neubau muss mit einer zunächst bedeutend höheren finanziellen Belastung gerechnet werden, als bei einem Bestandsgebäude. Es ist zum Beispiel&nbsp; zu beachten, dass in der Bauzeit für den Bauherrn eine Doppelbelastung besteht: Die Miete der bisherigen Wohnung und zugleich die Baukosten bzw. Finanzierungsraten des Bauprojekts.</p>



<p>Ob ein Neubau an sich teurer ist als der Kauf einer Immobilie ist stark davon abhängig, wo gebaut werden soll. In Großstädten kann die fertig gebaute Wohnung schon mal 4500 € pro Quadratmeter kosten, während der finanzielle Aufwand für einen Neubau bei 2500€/m² liegt. Auf dem Land wiederum kann der Kostenpunkt eines Neubaus sehr viel höher liegen als bei kaum begehrten Bestandsimmobilien, selbst wenn die Sanierung mit eingerechnet wird.</p>



<p>Zudem liegt das finanzielle Risiko beim Neubau&nbsp; größtenteils beim Bauherrn. Sollte beispielsweise schlampig gebaut werden und die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren bereits abgelaufen sein, bleibt der Bauherr z.B. auf dem Schimmelbefall sitzen. Ein Albtraum könnte wahr werden, wenn der Bauträger während der Bauzeit Konkurs anmeldet. Vorausgeleistete Zahlungen gehen dann sämtlich verloren. Möglichkeiten der Absicherung bieten hier Bank-, Gewährleistungs- oder Fertigstellungsbürgschaften. Dennoch birgt jede Bauentscheidung das Risiko, dass etwas schief geht.</p>



<p>Dafür ist bei einem Bestandsgebäude mit bedeutend mehr Sanierungsmaßnahmen und versteckten Kosten zu rechnen, die das Glück der ersten Jahre im neuen Heim erheblich trüben können.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wo besteht mehr planerische Freiheit?</h3>



<div class="wp-block-image"><figure class="alignright"><img loading="lazy" decoding="async" width="300" height="243" src="https://www.die-immobilien.de/blog/wp-content/uploads/2020/02/3678C815-B57C-4E28-8B57-462D5107DEF2.jpeg" alt="Umbau eines Altbaus" class="wp-image-1700"/><figcaption>Durch Umbau lässt sich Alt und Neu kombinieren.</figcaption></figure></div>



<p>Der größte Vorteil eines Neubaus ist sicherlich die im Rahmen der Bauordnung und Energieeinsparverordnung absolute planerische Freiheit. Das Haus kann nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestaltet werden. Offene oder geschlossene Küche? Terrasse? Balkon? Großes Bad oder kleines Bad? Der Grundriss kann dem eigenen Lebenskonzept angepasst werden und unterstreicht die eigene Individualität.&nbsp;</p>



<p>Außerdem können neue Technologien zur Energieeinsparung eingesetzt werden und damit vollumfänglich auf die Förderungsmöglichkeiten z.B. der KfW zugegriffen werden. Damit fallen auch kaum Wohnnebenkosten an.&nbsp;</p>



<p>Die Freiheit eines Altbaubesitzers liegt oftmals nicht im Gebäude an sich, sondern mehr bei der Grundstücksfläche. Bestandsflächen sind meist selbst in dicht besiedelten Ortschaften sehr viel größer als neu geschaffene Grundstücke. Das bedeutet Platz für einen Garten, Gestaltungsmöglichkeiten und allgemein ein&nbsp; Leben, das sich gerade im Sommer größtenteils draußen abspielen kann. Gerade für Familien ist dieses Kriterium nicht zu vernachlässigen, besonders, was lärmempfindliche Nachbarn betrifft.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Die nötige Planung und der Zeitaufwand vor dem Einzug</h3>



<p>Beim Altbau fällt ein Großteil der Planungs- und Bauphasen weg, selbst wenn eine Sanierung angedacht ist. Zudem kann der Bauherr die Immobilie vorab besichtigen. So kann der Zustand überprüft werden und etwaige Mängel erkannt werden. Dabei ist angeraten, sich die Unterstützung eines Sachverständigen zu sichern. Das geübte Auge des Fachmanns erkennt versteckte Ungereimtheiten in der Struktur bedeutend schneller als der Laie. Zudem kann gleich ein Sanierungskonzept hinsichtlich der EnEV oder eines KfW-Effizienzhaus erstellt werden. Hierfür bietet das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eine Förderung von Vor-Ort-Beratungen bis zu 50% an.&nbsp;</p>



<h3 class="wp-block-heading">Auf das gewünschte Wohngefühl kommt es an!</h3>



<p>Wenn nicht im großen Stil saniert wird, ist die Wohnbehaglichkeit in einem Neubau meist um einiges höher. Wände, Fenster und Dach sind nach modernen Standards gedämmt und Wärmebrücken sind minimiert. Während es im Altbau aus vielen Ritzen und Rillen zieht und das Gebäude ohne aktive Heizquelle schnell abkühlt, ist in einem Neubau selbst im Winter kaum Beheizung nötig.</p>



<p>Dennoch ist das Wohngefühl in einem lange bestehenden Altbau natürlich etwas ganz besonderes. Seien es die hohen Wände, die knarzenden Holzdielen oder die klassische gemütliche Raumaufteilung. Manch einer liebt es, Andere ärgern sich über die fehlenden Möglichkeiten der Einflussnahme auf den Grundriss.</p>



<p>Alles in allem kann dennoch letztendlich nicht einfach unterteilt werden in das Prinzip „Neubaus für Individualisten und Altbaus für Romantiker“. Jede Variante bietet ihre Option der persönlichen Gestaltung. Letztendlich muss das Gesamtbild stimmen. Und das kann es als Bauherr oder eben als Käufer.<br></p><p>The post <a href="https://www.die-immobilien.de/altbau-oder-neubau-die-grosse-frage/">Altbau oder Neubau? Die große Frage</a> first appeared on <a href="https://www.die-immobilien.de">Immobilien News</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Winterdienst  &#8211;  Das ist zu beachten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Nov 2016 09:11:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Winter naht und mit ihm die Aussichten auf verschneite Gehwege sowie glatte Straßen. Jedes Jahr aufs Neue stellt sich bei Eigentümern und Mietern die Frage, wer zum Räumen und Streuen verpflichtet ist und wie es mit der Haftung bei Stürzen und Unfällen aussieht. Der nachfolgende Artikel klärt auf. Räum- und Streupflicht meist Sache des [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://www.die-immobilien.de/winterdienst-das-ist-zu-beachten/">Winterdienst  –  Das ist zu beachten</a> first appeared on <a href="https://www.die-immobilien.de">Immobilien News</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Winter naht und mit ihm die Aussichten auf verschneite Gehwege sowie glatte Straßen. Jedes Jahr aufs Neue stellt sich bei Eigentümern und Mietern die Frage, wer zum Räumen und Streuen verpflichtet ist und wie es mit der Haftung bei Stürzen und Unfällen aussieht. Der nachfolgende Artikel klärt auf.</p>
<p><strong>Räum- und Streupflicht meist Sache des Eigentümers</strong></p>
<p>Grundsätzlich entscheiden die jeweiligen Satzungen, ob die Gemeinden ausschließlich den Winterdienst auf den Straßen übernehmen oder ob sie auch für die Gehwege zuständig sind. Meist wird der Anlieger zu letzterer Aufgabe verpflichtet. Vermieter können das Räumen und Streuen auch auf die Mieter übertragen. Allerdings sollten sie diese Vereinbarung im Mietvertrag schriftlich festhalten. Zusätzlich sollten die Details aufgeführt sein, beispielsweise der zeitliche Rahmen, in dem diese Pflicht besteht.</p>
<p><strong>Sicherer Personenverkehr muss auf Gehsteigen gewährleistet sein</strong></p>
<p><figure id="attachment_871" aria-describedby="caption-attachment-871" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://www.die-immobilien.de/blog/wp-content/uploads/2015/11/Fotolia_38317624_XS.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-871 size-medium" src="http://www.die-immobilien.de/blog/wp-content/uploads/2015/11/Fotolia_38317624_XS-300x200.jpg" alt="Schneeräumen bei starkem Schneefall in Bayern" width="300" height="200" srcset="https://www.die-immobilien.de/wp-content/uploads/2015/11/Fotolia_38317624_XS-300x200.jpg 300w, https://www.die-immobilien.de/wp-content/uploads/2015/11/Fotolia_38317624_XS.jpg 424w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-871" class="wp-caption-text">Foto: © Astrid Gast &#8211; Fotolia.com</figcaption></figure></p>
<p>Die Beräumung des Gehsteigs hat verhältnismäßig zu erfolgen. Das bedeutet, dass Schnee- und Eismassen so weit beseitigt werden müssen, dass ein normaler Personenverkehr gewährleistet ist. Dazu müssen zwei erwachsene Personen uneingeschränkt aneinander vorbei kommen können. Einfahrten zu angrenzenden Garagen, Durchgängen oder Gärten sollten ebenfalls beräumt werden. Auf diese Weise können eventuelle spätere Streitigkeiten beim Auftreten von Unfällen vermieden werden. Treppen und Eingangsbereiche sind immer zu beräumen und auch abzustreuen.</p>
<p><strong>Eigentümer haftet bei Unfällen nicht zwangsläufig</strong></p>
<p>Kommt es auf einem unberäumten und ungestreuten Gehweg zu einem Unfall oder Sturz, kann sich der Geschädigte grundsätzlich an den Eigentümer wenden. Gelingt diesem jedoch der Nachweis, dass er die Räum- und Streupflicht auf den Mieter übertragen und diese auch kontrolliert hat, kann der Mieter in Anspruch genommen werden. Seine Kontrollpflicht hat der Vermieter erfüllt, wenn er regelmäßige Stichproben durchführt. Bestenfalls führt er zu Beweiszwecken über diese Buch.</p>
<p>Geht der Mieter tagsüber einer beruflichen Tätigkeit nach oder verreist er über eine längere Zeit, bleibt die Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes dennoch bestehen. Es ist seine Aufgabe, nach einer Vertretung zu suchen und diese zu kontrollieren. Ansonsten haftet er bei einem Sturz oder Unfall.</p>
<p><strong>Über Häufigkeit des Räumens und Streuens entscheidet unter anderem Witterung</strong></p>
<p>Wann die morgendliche Pflicht zum Streuen und Räumen beginnt und wann sie endet, legt die Satzung der Gemeinde fest. Darüber hinaus sagt der Gesetzgeber, dass die Häufigkeit von der Wetterlage abhängig ist. Schneit es unentwegt, muss der Verantwortliche nicht den ganzen Tag den Gehweg beräumen. Es reicht aus, diese Aufgabe in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Gestreut wird ausschließlich bei Glätte.</p>
<p><strong>Auf Verwendung von umweltschonenden Streumitteln achten</strong></p>
<p>Die Gemeinde gibt vor, welche Streumittel zum Einsatz kommen dürfen. Nicht selten stellt der Vermieter diese dann den Mietern zur Verfügung. Wer sich selbst um die Beschaffung von Streumitteln kümmert, sollte auf umweltschonende Produkte achten. Salze dringen ins Grundwasser ein. Unbedenkliche Alternativen sind Sand und Splitt. Sie sorgen für einen ebenso ausreichenden Grip unter den Schuhsohlen. Passende Winterdienstgeräte finden Sie auf <a href="https://www.ziegler-metall.de/winterdienst" target="_blank">https://www.ziegler-metall.de/winterdienst</a>.</p><p>The post <a href="https://www.die-immobilien.de/winterdienst-das-ist-zu-beachten/">Winterdienst  –  Das ist zu beachten</a> first appeared on <a href="https://www.die-immobilien.de">Immobilien News</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Restschuldversicherung bei Immobilienkrediten</title>
		<link>https://www.die-immobilien.de/restschuldversicherung-bei-immobilienkrediten/</link>
					<comments>https://www.die-immobilien.de/restschuldversicherung-bei-immobilienkrediten/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 May 2016 10:03:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Geld / Finanzierung]]></category>
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		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was tun, wenn ein unvorhergesehener Notfall die Immobilien-Finanzierung bedroht? Als sich das Ehepaar D. seinen Traum vom Eigenheim vor einigen Jahren erfüllte, schien alles nahezu perfekt zu sein. Sie hatten sich bewusst für ein schönes, aber bescheidenes Haus entschieden, denn sie wollten sich bei Urlaub und Freizeitaktivitäten nicht zu sehr von der Hypothek einschränken lassen. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Was tun, wenn ein unvorhergesehener Notfall die Immobilien-Finanzierung bedroht?</h2>
<p><figure id="attachment_1032" aria-describedby="caption-attachment-1032" style="width: 230px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-1032 size-medium" src="http://www.die-immobilien.de/blog/wp-content/uploads/2016/05/schulden-230x300.jpg" alt="Wegen Schulden verzweifelte Frau" width="230" height="300" srcset="https://www.die-immobilien.de/wp-content/uploads/2016/05/schulden-230x300.jpg 230w, https://www.die-immobilien.de/wp-content/uploads/2016/05/schulden.jpg 283w" sizes="auto, (max-width: 230px) 100vw, 230px" /><figcaption id="caption-attachment-1032" class="wp-caption-text">Ein Unglück kommt selten allein: Dagegen sollte man sich absichern!<br /> Foto: © Gina Sanders / Fotolia.com</figcaption></figure></p>
<p>Als sich das Ehepaar D. seinen Traum vom Eigenheim vor einigen Jahren erfüllte, schien alles nahezu perfekt zu sein. Sie hatten sich bewusst für ein schönes, aber bescheidenes Haus entschieden, denn sie wollten sich bei Urlaub und Freizeitaktivitäten nicht zu sehr von der Hypothek einschränken lassen. Zudem konnten sie mit ihren zwei Einkommen die Raten locker schultern. Auch als dann noch zwei Kinder kamen und Frau D. nur noch wenig zum Familieneinkommen beisteuern konnte, konnten sie ihre Raten problemlos bedienen. Doch als Klaus D. eines Tages ohne jegliche Voranzeichen eine Hirnblutung erlitt, an der er innerhalb nur weniger Stunden verstarb, stand die Familie nicht nur vor einer persönlichen, sondern auch einer finanziellen Katastrophe. Bereits nach wenigen Wochen erkannte Frauke D., dass sie langfristig die Raten für den Immobilienkredit unmöglich aufbringen konnte. Die wenigen Ersparnisse waren bereits aufgebraucht, ein gut dotierter Fulltime-Job nach Jahren in einer mäßig anspruchsvollen Anstellung nicht in Sicht. Neben die Trauer gesellte sich große Existenzangst und bereits ein Jahr nach dem Tod von Klaus D. musste seine Familie das geliebte Eigenheim verlassen.</p>
<p>Dass Fälle wie diese nicht allzu häufig passieren, dafür sorgen heute nicht nur Kreditnehmer im eigenen Interesse, auch viele Kreditgeber fordern von ihren Kunden, dass sie sich gegen solche und ähnliche Notlagen absichern. Auch Krankheit, Unfälle oder Arbeitslosigkeit haben schon so manche Immobilienbesitzer aus der Bahn geworfen &#8211; nicht zuletzt finanziell. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten für Eigentümer sich gegen unvorhergesehene Risiken zu versichern. Dazu gehören die Berufsunähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung und im Bereich der Immobilienfinanzierung vor allem auch die Restschuldversicherung.</p>
<p>Diese Formen der Versicherung sind nicht gerade beliebt. Sie bilden kein Kapital und treten für einen Fall ein, in dem sich niemand wägen möchte. Wer glaubt schon in der Blüte seines Lebens, dass ihn das Schicksal so hart treffen könnte, dass er in eine echte Notlage geraten könnte!? Für diejenigen, die es aber tatsächlich trifft, sind sie von existenzieller Wichtigkeit. Daher kann man jedem, der sich mit der Finanzierung von Eigentum befasst, nur raten, sich mit diesem Thema genaustens auseinander zu setzen und <a title="Tipps zur Restschuldversicherung" href="http://www.risikolebensversicherung-1a.de/restschuldversicherung/" target="_blank">wertvolle Hilfe ist da das Portal risikolebensversicherung-1a.de</a>. Dort steht u.a. beschrieben, in welchen Fällen eine Restschuldversicherung eintritt, welche Konstellationen sinnvoll sind und welche man eventuell besser durch andere Versicherungsformen abdeckt.</p>
<p>Hier ein paar Infos zum Thema Restschuldversicherung, die das Portal aufgreift, im Überblick:<br />
Auch wenn manche Banken bereits bei einem kleineren Kredit, wie z.B. der Finanzierung eines Autos, eine Restschuldversicherung anraten, sollte man hier vorsichtig sein. Prinzipiell gilt, dass sich diese Versicherungsform bei großen Kreditsummen und langen Laufzeiten empfiehlt. Mit der Restschuldversicherung neben dem Todesfall auch Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit abzudecken, kann kostspielig werden und in den beiden letztgenannten Fällen gelten auch Warte- und Karenzzeiten bzw. eingeschränkte Leistungen, die es zu bedenken gibt. Und besonders wichtig: Es gibt keinen Zwang, dass die Restschuldversicherung auch beim Kreditgeber direkt abgeschlossen werden muss, auch wenn einige Banken diesen Eindruck erwecken mögen bzw. eine solche Versicherung zur Bedingung für die Kreditvergabe machen. Die Wahl des Versicherers ist prinzipiell frei und es empfiehlt sich einen Versicherungsvergleich vorzunehmen, um die für den individuellen Fall beste und günstigste Versicherung zu finden.</p>
<p>Auf Risikolebensversicherung-1a.de finden Sie noch weitere wertvolle Informationen und Tipps rund um die Restschuldversicherung sowie einen kostenlosen Vergleichsrechner.</p><p>The post <a href="https://www.die-immobilien.de/restschuldversicherung-bei-immobilienkrediten/">Restschuldversicherung bei Immobilienkrediten</a> first appeared on <a href="https://www.die-immobilien.de">Immobilien News</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Wozu braucht man eine Hausratversicherung?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Nov 2013 12:53:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zu Studentenzeiten beläuft sich das Hab und Gut auf wenige Einrichtungsgegenstände, die zum einen nicht teuer waren und zum anderen sicherlich keinen hohen Verlust bedeuten würden. Im Laufe der Jahre kommen jedoch mit jedem Umzug neue Möbel und technische Gerätschaften hinzu, sodass der Warenwert des Hausrats immer weiter ansteigt. Als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zu Studentenzeiten beläuft sich das Hab und Gut auf wenige Einrichtungsgegenstände, die zum einen nicht teuer waren und zum anderen sicherlich keinen hohen Verlust bedeuten würden. Im Laufe der Jahre kommen jedoch mit jedem Umzug neue Möbel und technische Gerätschaften hinzu, sodass der <a href="http://www.n-tv.de/ratgeber/Wer-sie-braucht-was-man-zahlt-article5060211.html" target="_blank">Warenwert des Hausrats</a> immer weiter ansteigt.</p>
<p><figure id="attachment_442" aria-describedby="caption-attachment-442" style="width: 400px" class="wp-caption alignright"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-442 " title="Feuer vernichtet Hausrat" alt="Wozu braucht man eine Hausratversicherung? Bild: © Jeffrey Hamilton/Digital Vision/Thinkstock" src="http://www.die-immobilien.de/blog/wp-content/uploads/2013/11/hausratversicherung.jpg" width="400" height="288" srcset="https://www.die-immobilien.de/wp-content/uploads/2013/11/hausratversicherung.jpg 400w, https://www.die-immobilien.de/wp-content/uploads/2013/11/hausratversicherung-300x216.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px" /><figcaption id="caption-attachment-442" class="wp-caption-text">Wozu braucht man eine Hausratversicherung?<br />Bild: © Jeffrey Hamilton/Digital Vision/Thinkstock</figcaption></figure></p>
<p>Als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung sollte man sich daher gut überlegen, seine Einrichtung dann versichern zu lassen, wenn man das Abhandenkommen dieser nicht mehr mit dem aktuellen Kontostand ausgleichen könnte. Im Klartext bedeutet das: Wenn es aus unvorhersehbaren Gründen plötzlich brennt, eine Wasserleitung platzt und alles überschwemmt, Einbrecher das gute Porzellan stehlen, der Herd explodiert, Hagel -oder Sturmschäden verursacht werden, ist guter Rat teuer. Wer jedoch eine Hausratversicherung rechtzeitig abgeschlossen hat, bekommt zumindest den materiellen Wert der Gegenstände zurückgezahlt. Erfahren Sie noch <a href="http://www.amv.de/online/portal/amvinternet/content/914584/910724" target="_blank">mehr</a> über die Leistungen der Police im Internet.</p>
<p>Worauf Sie im Falle eines Abschlusses sonst noch achten sollten:</p>
<h2>Die Höhe der Versicherungssumme</h2>
<p>Möchte man seinen Hausrat versichern lassen, stellt sich die Frage, wie hoch die Versicherungssumme angesetzt werden soll. Ist sie zu niedrig, bekommt man im <a href="http://www.die-immobilien.de/blog/die-fuenf-groessten-schaeden-die-den-wert-eines-hauses-mindern/">Schadensfall</a> deutlich weniger ausgezahlt. Ein Beispiel: Sie lassen Ihr Hab und Gut mit 60.000 Euro versichern, plötzlich kommt es zu einem Unfall (u.a. Hausbrand, Überschwemmung) und der Schadensgutachter stellt anschließend fest, dass Ihr Hausrat 90.000 Euro wert war – dann wird Ihnen ein Drittel der Entschädigung abgezogen. Selbst wenn es sich um einen Totalschaden handelt, wird Ihnen keine Versicherung aus Mitleid mehr Geld auszahlen.</p>
<h2>Alternative: Pauschalbetrag festlegen lassen?</h2>
<p>Natürlich besteht die Möglichkeit, einen Pauschalbeitrag festzulegen, den die meisten Versicherungen über den Daumen gepeilt anbieten. Er liegt bei 650 Euro pro Quadratmeter – ist Ihre Wohnung also beispielsweise 120 m² groß, würde sie über eine Summe von 78.000 Euro versichert werden. Kommt es zum Schadensfall, wird Ihnen der gesamte Betrag ausgezahlt, aber nicht mehr als die vereinbarte Versicherungssumme. Deshalb raten Experten von Pauschalbeträgen eher ab und empfehlen Ihnen, der Wert Ihres Hab und Guts richtig ausrechnen zu lassen. Das dauert zwar länger und ist weitaus aufwendiger, aber dafür auch exakter.</p><p>The post <a href="https://www.die-immobilien.de/wozu-braucht-man-eine-hausratversicherung/">Wozu braucht man eine Hausratversicherung?</a> first appeared on <a href="https://www.die-immobilien.de">Immobilien News</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Das eigene Haus – welche Versicherungen sind wichtig?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Jun 2013 08:25:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Geld / Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien kaufen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bau des ersten eigenen Hauses ist fast abgeschlossen und der Einzug steht kurz bevor. Spätestens jetzt sollte man sich fragen, welche Versicherungen man als Immobilieneigentümer abschließen sollte. Wir klären auf! Auf diese Versicherungen darf nicht verzichtet werden Es gibt gleich mehrere Versicherungen, die man als Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer abschließen sollte. Als da wären: Gebäudeversicherung [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_343" aria-describedby="caption-attachment-343" style="width: 400px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-343 " title="Hausversicherungen" alt="Hausversicherungen" src="http://www.die-immobilien.de/blog/wp-content/uploads/2013/06/haus-versicherungen.jpg" width="400" height="267" srcset="https://www.die-immobilien.de/wp-content/uploads/2013/06/haus-versicherungen.jpg 400w, https://www.die-immobilien.de/wp-content/uploads/2013/06/haus-versicherungen-300x200.jpg 300w" sizes="auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px" /><figcaption id="caption-attachment-343" class="wp-caption-text">Haus Versicherungen<br />© Comstock Images/Thinkstock</figcaption></figure></p>
<p>Der Bau des ersten eigenen Hauses ist fast abgeschlossen und der Einzug steht kurz bevor. Spätestens jetzt sollte man sich fragen, welche Versicherungen man als Immobilieneigentümer abschließen sollte. Wir klären auf!</p>
<h2>Auf diese Versicherungen darf nicht verzichtet werden</h2>
<p>Es gibt gleich mehrere Versicherungen, die man als Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer abschließen sollte. Als da wären:</p>
<ol>
<li>Gebäudeversicherung</li>
<li>Gebäudehaftpflichtversicherung</li>
<li>Feuerrohbauversicherung/Bauherrenhaftpflichtversicherung</li>
<li>Hausratversicherung</li>
</ol>
<p>Mit am wichtigsten ist sicherlich die <strong>Gebäudeversicherung</strong>. Wenn man nämlich Besitzer einer Neu- oder Altbauimmobilie ist, sollte man auch bei Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel keine finanziellen Belastungen fürchten müssen. Eine Beratung beim Fachmann ist &#8211; unserer Meinung nach &#8211; in diesem Zusammenhang unabdingbar, damit man weiß, was im Versicherungsschutz enthalten sein sollte und worauf zu achten ist. Die <strong>Gebäudehaftpflichtversicherung</strong> (GBH) ist vor allem für jene Hausbesitzer interessant, die einen Teil ihres Hauses weitervermieten möchten. Unter Umständen greift bei Vermieterschäden zwar auch die Privathaftpflichtversicherung, aber das sollte man vorab unbedingt genau prüfen! Die <strong>Feuerrohbauversicherung (FRB) sowie die Bauherrenhaftpflichtversicherung (BHH)</strong> bieten vor dem Bezug des neuen Hauses einen verlässlichen Schutz. Ist die Bauphase noch im vollen Gange und ist man selbst der Bauherr, sind diese Versicherungen wirklich wichtig! Ist man <a href="http://www.test.de/Hausratversicherung-Schutz-der-sieben-Sachen-1151702-0/" target="_blank">im Besitz eines wertvollen Hausrats</a> beziehungsweise wertvoller Gegenstände, wie zum Beispiel eine sehr teure Heimkinoanlage oder etwaige kostspielige Erbstücke, sollte man zudem eine <strong>Hausratversicherung</strong> abschließen!</p>
<p>Dazu gibt es hier noch mehr Infos: <a rel="nofollow" href="http://www.hansemerkur.de/produkte/eigentumsschutz/hausratversicherung" target="_blank">http://www.hansemerkur.de/produkte/eigentumsschutz/hausratversicherung</a></p>
<h2>Wie und wo sollte ich abschließen?</h2>
<p>Vergleichsrechner im Internet – vor allem jene, die auch die Laufzeit berücksichtigen – können auf der Suche nach der passenden Versicherung sehr nützlich sein. Auch direkt auf den Seiten der Anbieter kann man sich gut über die einzelnen Offerten informieren. Ferner ist sogar der direkte Online-Abschluss möglich, wobei unserer Überzeugung nach ein Gespräch mit einem unabhängigen Sachverständigen vorangegangen sein sollte. Versicherungsvertreter sind eher nicht zu empfehlen, da sie natürlich vor allem im Interesse ihrer Gesellschaften agieren.</p><p>The post <a href="https://www.die-immobilien.de/das-eigene-haus-welche-versicherungen-sind-wichtig/">Das eigene Haus – welche Versicherungen sind wichtig?</a> first appeared on <a href="https://www.die-immobilien.de">Immobilien News</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Die Wohngebäudeversicherung &#8211; Was ist zu beachten?</title>
		<link>https://www.die-immobilien.de/die-wohngebaudeversicherung-was-ist-zu-beachten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Mar 2013 13:17:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Geld / Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien kaufen]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer ein Haus kauft oder baut, benötigt eine entsprechende Wohngebäudeversicherung. Wenn Naturgewalten das Dach beschädigen oder schlimmstenfalls das ganze Gebäude unbewohnbar machen, steht man ansonsten vor dem Ruin. &#160; Die passende Wohngebäudeversicherung finden Zu den abgedeckten Risiken der Wohngebäudeversicherungen zählen zum Beispiel Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden. Auch wenn der Blitz einschlägt, werden die entstandenen [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://www.die-immobilien.de/die-wohngebaudeversicherung-was-ist-zu-beachten/">Die Wohngebäudeversicherung – Was ist zu beachten?</a> first appeared on <a href="https://www.die-immobilien.de">Immobilien News</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><figure id="attachment_95" aria-describedby="caption-attachment-95" style="width: 245px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://www.die-immobilien.de/blog/wp-content/uploads/2013/03/brand.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" wp-image-95 " title="Hausbrand" src="http://www.die-immobilien.de/blog/wp-content/uploads/2013/03/brand-300x200.jpg" alt="brand" width="245" height="163" srcset="https://www.die-immobilien.de/wp-content/uploads/2013/03/brand-300x200.jpg 300w, https://www.die-immobilien.de/wp-content/uploads/2013/03/brand.jpg 375w" sizes="auto, (max-width: 245px) 100vw, 245px" /></a><figcaption id="caption-attachment-95" class="wp-caption-text">Nicht nur wenn&#8217;s brennt, sollte man gut versichert sein!<br />© picxhunter &#8211; Fotolia.com</figcaption></figure></p>
<p>Wer ein Haus kauft oder baut, benötigt eine entsprechende Wohngebäudeversicherung. Wenn Naturgewalten das Dach beschädigen oder schlimmstenfalls das ganze Gebäude unbewohnbar machen, steht man ansonsten vor dem Ruin.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Die passende Wohngebäudeversicherung finden</h2>
<p>Zu den abgedeckten Risiken der Wohngebäudeversicherungen zählen zum Beispiel Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden. Auch wenn der Blitz einschlägt, werden die entstandenen Schäden durch die besagte Versicherung gedeckt. Und nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch alle fest eingebauten Bestandteile, wie zum Beispiel die Heizung und in einigen Fällen auch die Einbauküche, gehören zum Leistungsumfang dieser Versicherung. Der Hauseigentümer-Schutz von CosmosDirekt kann in diesem Zusammenhang als Beispiel genannt werden. Wer noch auf der Suche nach einer passenden Wohngebäudeversicherung ist, findet im Internet auf verschiedenen Seiten Vergleichsrechner und Informationsportale. Die Prämien für eine Wohngebäude-Versicherung beginnen bei etwa 100 Euro, wobei der Kostenaufwand von den Versicherern logischerweise anhand der Lage und des Immobilienwerts angesetzt wird. Hat man über einen der Vergleichsrechner ein passendes Angebot ausfindig gemacht, muss man trotzdem noch alle Vertragskonditionen genauestens studieren.</p>
<h2>Wichtige Bestandteile des Vertrags</h2>
<p>Auf welche Punkte muss der Versicherungsnehmer also verstärkt achten? Experten raten den Hausbesitzern, vor dem Vertragsabschluss sicherzustellen, dass der Anbieter auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet hat und Frostschäden oder andere Blessuren an Ableitungsrohren auf dem Grundstück fernerhin abgedeckt werden. Etwaige Brandschäden, die zum Beispiel durch Nutzwärme entstehen könnten, sollten ebenso im Vertrag aufgeführt sein. Nach Stürmen und Gewittern entstehen häufig Schäden, weil ein Baum auf das Dach eines Hauses stürzt. So etwas ist nicht ungewöhnlich und macht als Teil des Versicherungsschutzes ebenfalls Sinn. Am besten ist es, wenn man den Vertrag einem unabhängigen Fachmann vorlegt, der schnell erkennen kann, ob die Versicherung alle potenziellen Schäden abdeckt.</p><p>The post <a href="https://www.die-immobilien.de/die-wohngebaudeversicherung-was-ist-zu-beachten/">Die Wohngebäudeversicherung – Was ist zu beachten?</a> first appeared on <a href="https://www.die-immobilien.de">Immobilien News</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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