Was tun, wenn ein unvorhergesehener Notfall die Immobilien-Finanzierung bedroht?
Als sich das Ehepaar D. seinen Traum vom Eigenheim vor einigen Jahren erfüllte, schien alles nahezu perfekt zu sein. Sie hatten sich bewusst für ein schönes, aber bescheidenes Haus entschieden, denn sie wollten sich bei Urlaub und Freizeitaktivitäten nicht zu sehr von der Hypothek einschränken lassen. Zudem konnten sie mit ihren zwei Einkommen die Raten locker schultern. Auch als dann noch zwei Kinder kamen und Frau D. nur noch wenig zum Familieneinkommen beisteuern konnte, konnten sie ihre Raten problemlos bedienen. Doch als Klaus D. eines Tages ohne jegliche Voranzeichen eine Hirnblutung erlitt, an der er innerhalb nur weniger Stunden verstarb, stand die Familie nicht nur vor einer persönlichen, sondern auch einer finanziellen Katastrophe. Bereits nach wenigen Wochen erkannte Frauke D., dass sie langfristig die Raten für den Immobilienkredit unmöglich aufbringen konnte. Die wenigen Ersparnisse waren bereits aufgebraucht, ein gut dotierter Fulltime-Job nach Jahren in einer mäßig anspruchsvollen Anstellung nicht in Sicht. Neben die Trauer gesellte sich große Existenzangst und bereits ein Jahr nach dem Tod von Klaus D. musste seine Familie das geliebte Eigenheim verlassen.
Dass Fälle wie diese nicht allzu häufig passieren, dafür sorgen heute nicht nur Kreditnehmer im eigenen Interesse, auch viele Kreditgeber fordern von ihren Kunden, dass sie sich gegen solche und ähnliche Notlagen absichern. Auch Krankheit, Unfälle oder Arbeitslosigkeit haben schon so manche Immobilienbesitzer aus der Bahn geworfen – nicht zuletzt finanziell. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten für Eigentümer sich gegen unvorhergesehene Risiken zu versichern. Dazu gehören die Berufsunähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung und im Bereich der Immobilienfinanzierung vor allem auch die Restschuldversicherung.
Diese Formen der Versicherung sind nicht gerade beliebt. Sie bilden kein Kapital und treten für einen Fall ein, in dem sich niemand wägen möchte. Wer glaubt schon in der Blüte seines Lebens, dass ihn das Schicksal so hart treffen könnte, dass er in eine echte Notlage geraten könnte!? Für diejenigen, die es aber tatsächlich trifft, sind sie von existenzieller Wichtigkeit. Daher kann man jedem, der sich mit der Finanzierung von Eigentum befasst, nur raten, sich mit diesem Thema genaustens auseinander zu setzen und wertvolle Hilfe ist da das Portal risikolebensversicherung-1a.de. Dort steht u.a. beschrieben, in welchen Fällen eine Restschuldversicherung eintritt, welche Konstellationen sinnvoll sind und welche man eventuell besser durch andere Versicherungsformen abdeckt.
Hier ein paar Infos zum Thema Restschuldversicherung, die das Portal aufgreift, im Überblick:
Auch wenn manche Banken bereits bei einem kleineren Kredit, wie z.B. der Finanzierung eines Autos, eine Restschuldversicherung anraten, sollte man hier vorsichtig sein. Prinzipiell gilt, dass sich diese Versicherungsform bei großen Kreditsummen und langen Laufzeiten empfiehlt. Mit der Restschuldversicherung neben dem Todesfall auch Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit abzudecken, kann kostspielig werden und in den beiden letztgenannten Fällen gelten auch Warte- und Karenzzeiten bzw. eingeschränkte Leistungen, die es zu bedenken gibt. Und besonders wichtig: Es gibt keinen Zwang, dass die Restschuldversicherung auch beim Kreditgeber direkt abgeschlossen werden muss, auch wenn einige Banken diesen Eindruck erwecken mögen bzw. eine solche Versicherung zur Bedingung für die Kreditvergabe machen. Die Wahl des Versicherers ist prinzipiell frei und es empfiehlt sich einen Versicherungsvergleich vorzunehmen, um die für den individuellen Fall beste und günstigste Versicherung zu finden.
Auf Risikolebensversicherung-1a.de finden Sie noch weitere wertvolle Informationen und Tipps rund um die Restschuldversicherung sowie einen kostenlosen Vergleichsrechner.