Mietvertrag Kündigung

Miete einzutreiben macht keinen Spaß, meistens für beide betroffene Parteien nicht. Der Vermieter ärgert sich, dass er dem ihm zustehenden Geld hinterher rennen muss, der Mieter ist genervt, wenn er an seine Pflicht erinnert wird. Ganz Hartnäckige ignorieren die Aufforderung ihres Vermieters endlich zu zahlen auch mitunter in der Hoffnung mit einem blauen Auge davon zu kommen. Doch wer glaubt mit immer wieder verspäteter Zahlung der Miete seiner Pflicht genügend nachzukommen, der irrt gewaltig und könnte das auch noch bitter bereuen.

Mietvertrag KündigungDas zeigt ein Fall aus Berlin, über den aktuell vor Gericht entschieden wurde. In einer vermieteten Wohnung kam es zum Eigentümerwechsel. Der Mieter, ein notorischer Spätzahler, dachte gar nicht daran seine Mietschuld dem neuen Eigentümer fristgerecht zu überweisen. Schließlich hatte er es schon immer ein bisschen locker gehalten mit dem vertraglich vereinbarten Zahlungstermin und der Vorbesitzer hat sich daran auch nicht gestört. Schließlich hat der ja sein Geld bekommen, für den Mieter schien diese Haltung ein Gewohnheitsrecht zu begründen, an das er sich auch beim neuen Besitzer stützte.

Doch der Neueigentümer sah gar nicht ein, dass die Miete nicht wie im Vertrag geregelt bezahlt wurde und mahnte seinen Mieter ab. Als auch die Abmahnung keine Einsicht beim Mieter brachte, kündigte ihm der Wohungsbesitzer. Daraufhin zog der Mieter vor Gericht, um die Kündigung anzufechten – und verlor. Seine Argumentation, dass dem Vermieter ja einerseits kein Schaden entstanden sei und er andererseits davon ausgehen konnte, dass seine verspäteten Mietzahlungen wie unter dem früheren Vermieter geduldet werden müssten, fanden keine Anerkennung bei den Richtern.

Vielmehr entscheid das Gericht, dass die Tatsache, dass sich ein früherer Besitzer nicht an der Zahlungsmoral des Mieters gestoßen hatte, keinen Anspruch auf Fortsetzung dieser Praxis begründet und schon gar nicht von einem neuen Eigentümer hingenommen werden muss. Zudem sah das Gericht in der Weigerung des Mieters ein Verhalten, das das Mietverhältnis nachdrücklich zerrüttete. Auch angesichts der vom Mieter veranlassten Abmahnungen wurde die Kündigung als rechtmäßig erachtet und im Sinne des Vermieters entschieden.

Der Fall überrascht angesichts ansonsten häufig sehr mieterfreundlicher Rechtsprechung, zeigt jedoch dass Mieter sich nicht in falscher Sicherheit wähnen sollten und schon gar nicht der eigenen Intuition und Interpretation des Mietvertrages vertrauen sollten (Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg, Aktenzeichen: 9 C 79/15).

Ein Gedanke zu “Kündigung bei wiederholt verspäteter Mietzahlung rechtens”
  1. Ein verständliches Urteil! Es gibt immer wieder Mieter die sich sehr viel herausnehmen und dann meinen, dass sie auch noch im Recht sind „weil es schon immer so war“.

    Da ich selbst Vermieter mehrerer Wohnparteien bin kann ich ein Lied von singen und kann das Urteil nur begrüßen!

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