MietvertragWird das neue Gesetz die Miet-Situation in Großstädten wirklich entspannen? Quelle: © beermedia.de - Fotolia.com

In der ersten Jahreshälfte 2015 tritt ein neues Gesetz zur Vermietung in Kraft

Des einen Freud, des anderen Leid, so schaut es meist aus, wenn ein neues Gesetz einen Lebensbereich reguliert. So auch bei der von der Großen Koalition beschlossenen Mietpreisbremse, die nächstes Jahr in Kraft treten wird. Sie schützt vor allem Mieter und begrenzt das Gewinnstreben von Vermietern. Zudem wird die Bezahlung von Immobilienmaklern neu geregelt.

Gerade in den deutschen Großstädten haben sich die Mietpreise in den letzten Jahren so steil entwickelt, dass viele Normalverdiener sich schon an den Rand der Städte und somit der Gesellschaft gedrängt fühlen. Den Anteil, den die Miete am verfügbaren Einkommen einnimmt, wird immer größer und unterm Strich bleibt für andere Lebensbereiche immer weniger übrig. Das bringt für viele Städte auch Probleme mit sich, denn woher sollen die Menschen kommen, die in den Metropolen wichtige, aber nicht gerade fürstlich entlohnte Arbeiten verrichten? Letztlich wirken sich hohe Mietpreise auch auf Arbeitgeber aus, die immer mehr Geld ausgeben müssen, um Personal auch aus weiter von der Stadt entfernten Gebieten zu sich zu locken.

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Wird das neue Gesetz die Miet-Situation in Großstädten wirklich entspannen?
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Die Explosion der Mietpreise hat mehrere Gründe: Der Zuzug in die großen Städte nimmt unaufhaltsam zu. Der Wohnungsmarkt stellt daher schon seit Jahren ein interessantes Segment für deutsche und zunehmend auch internationale Investoren dar. Und je knapper verfügbarer Wohnraum wird, desto mehr steigen die Preise für Mieten und Käufe. In den deutschen Großstädten sind die Mietpreise in den letzten Jahren durchschnittlich um 5% pro Jahr gestiegen.

Die Politik hat nun also Handlungsbedarf erkannt und unter Federführung von Justizminsiter Heiko Maas (SPD) das Gesetz zur Mietpreisregulierung auf den Weg gebracht. Im Einzelnen wird es Folgendes umfassen:

Die Länder weisen Lagen mit angespannter Mietsituation aus. In diesen gilt dann 5 Jahre lang für neue Mietverträge eine Kappung des Mietpreises bei maximal 10% oberhalb der ortsüblichen Miete. Was allerdings die ortsübliche Miete ist, wird sicherlich zu vielen Auseinandersetzungen führen, denn die Daten, auf denen die Städte ihre Mietpegel berechnen, sind unterschiedlich und der Datenbestand mitunter nicht gerade aktuell. Ausgenommen von der Mietpreisbremse werden Neubauten sowie Häuser und Wohnungen, die gerade ‚umfassend‘ saniert wurden, sein. Letztere Ausnahme mag dazu führen, dass Vermieter vermehrt in energetische Sanierungen, aber zu wenig in die sonstige Instandhaltung ihrer Immobilien investieren werden.

Des Weiteren wird zusammen mit der Mietpreisbremse auch das Bestellerprinzip für Makler eingeführt. Wer also einen Makler beauftragt, zahlt ihn auch. Das bisherige Prinzip, dass der Vermieter einen Makler mit dem Vertrieb seiner Immobilie beauftragt hat, der Mieter diese Dienstleistung aber dann zahlen musste, war ein Segen für Vermieter und Makler. Ob es nun tatsächlich mit den guten Zeiten für diese beiden Gruppen vorbei ist, bleibt fraglich, denn schon werden verfassungsrechtliche Schritte gegen dieses Prinzip angekündigt, da die Interessenvertreter der Immobilienmakler darin eine einseitige Belastung für eine Berufsgruppe befürchten, die für die Mietpreismisere keine Schuld treffe.

Soviel ist klar: Das neue Gesetz wird mit Sicherheit die Immobilienbranche auf Trab halten. Die derzeitige Version des geplanten Gesetztes beruht bereits auf vielen Kompromissen zwischen den Koalitionsparteien und wenn das Gesetz erst einmal wirksam ist, werden die Gerichte viel zu tun bekommen, um die Details in die eine oder andere Richtung zu definieren. Und wie so oft, wenn es um das Thema Mietpreis geht, wird wohl auch wieder die Kreativität der Vermieter und Makler einerseits sowie die Not der Wohnungssuchenden andererseits auch Wege innerhalb bzw. leicht abseits des Gesetzes finden, um zu ganz individuellen Mietpreisen zu kommen.

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