Symbolfoto Grundsteuer

Viele Millionen Bürger sind derzeit aufgerufen, der Abgabe ihrer Grundsteuer-Erklärung rechtzeitig nachzukommen. Die Frist läuft und spätestens zum 31. Oktober muss jeder Immobilienbesitzer und Grundstückseigentümer seine Grundsteuer-Erklärung ans Finanzamt übermittelt haben. Das elektronische Steuerportal Elster wurde dafür aktualisiert. Allerdings gibt es auch andere Wege, als über das staatliche Portal seine Unterlagen einzureichen. Im ersten Schritt müssen allerdings die geforderten Daten für das Formular in Erfahrung gebracht werden. Grundstückseigentümer können praktische Hilfe bekommen, um die erforderlichen Daten zu ermitteln.

Kann ein Steuerberater helfen?

Symbolbild Grundsteuer

Wer sich mit dem Thema der Grundsteuer-Erklärung nicht selber beschäftigen möchte, muss sich nach einem Steuerberater umsehen. Diese können die anstehende Erklärung komplett übernehmen, die Angaben recherchieren und die geforderten Unterlagen einreichen. Der Eigentümer muss dafür Kosten zwischen 200 und 1000 Euro kalkulieren. Das Honorar für den Steuerberater ist abhängig vom Immobilienvermögen und dem Bundesland, in dem sich Haus und Grund befinden.

Welche Daten braucht das Finanzamt von den Eigentümern?

Gefragt wird nach der Fläche, Baujahr und die Art der Immobilie. Dabei ist es interessant, ob es sich um eine Wohnung, ein Haus, ein Grundstück oder ein Geschäft handelt. Der Eigentümer muss seinen Namen und seine Kontaktdaten angeben und man muss dem Finanzamt den sogenannten Bodenrichtwert nennen. Am Anfang steht also eine Recherche, um alle nötigen Daten zu beschaffen. Es kann schon Zeit in Anspruch nehmen, die Daten zu beschaffen oder anderweitig herauszufinden.

Wie können die Daten abgegeben werden?

Man kann die Grundsteuererklärung auf drei Arten abgeben: elektronisch über das Steuerportal Elster oder über eine neu geschaffene Website des Bundesfinanzministeriums. Manche Ausnahmefälle erlauben auch die Papierform. Das Bundesfinanzministerium bietet eine kostenlose Alternative über die Website www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Hier lassen sich die notwendigen Daten für die Grundsteuer-Erklärung ebenfalls ermitteln. Das Angebot wird sogar vom Bund der Steuerzahler empfohlen. Über die genannte Website lässt sich die Erklärung mit relativ wenig Aufwand verfassen.

Ausschnitt aus einem Grundriss

Diese kostenlose Hilfe kommt aber nur für Menschen in Frage, die in einem Bundesland wohnen, welches das sogenannte Bundesmodell für die Berechnung anwendet. Die fünf Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen gehören leider nicht dazu, da sie ein abweichendes Modell eingeführt haben. Bewohner dieser Bundesländer müssen die geforderten Angaben über Elster einreichen. Auch Eigentümer von Geschäften oder Mehrfamilienhäusern können www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de nicht nutzen, oder auch Eigentümer, die nicht in Deutschland gemeldet sind.

Wie funktioniert die Meldung über Elster?

Hierzu benötigt man leider etwas Glück und Geduld. Das Internet-Portal scheint mit dem Bürgeransturm nicht immer klar zu kommen. Nutzer berichten von Serverausfällen oder sehr langen Antwortzeiten bei der Nutzung des Online-Formulars. Auch wird bemängelt, dass die steuerbehördlichen Formulierungen auf der Website nicht bei allen Betroffenen verständlich ankommt. Um mit Elster arbeiten zu können, benötigt jeder Nutzer einen Zugang. Da der Zugang noch auf dem guten alten Postweg erteilt wird, dauert es einige Zeit, bis die Anmeldedaten zuhause angekommen sind. Achtung: Es ist damit zu rechnen, dass die Elster-Plattform einige Tage vor Ablauf der Frist in die Knie geht, weil tausende Eigentümer ihre Erklärung abgeben wollen.

Wie erfährt man das Baujahr des Hauses?

Das Baujahr steht in der Regel im Kaufvertrag oder in den alten Bauunterlagen. Manchmal kann die Hausverwaltung Auskunft geben, oder es finden sich alte Dokumente, wie zum Beispiel eine Baugenehmigung. Einige Hausverwaltungen gehen in die Offensive und bereiten Informationsblätter vor, auf denen die wichtigsten Daten zusammengefasst sind. Eigentümer können ihre Hausverwaltung auch damit beauftragen, die Grundsteuer Erklärung zu erledigen.

Wie kann man die Fläche bestimmen?

Frau sietzt mit Computer vor einer Flurstückskarte

Unterschieden wird zwischen der Wohn- und Nutzfläche. Diese Flächenangaben sind ebenfalls im Kaufvertrag oder in den Bauunterlagen angegeben. Oft finden sich die Angaben auch in Versicherungspolicen, da der Versicherungsbeitrag eng an die Größe der versicherten Wohn- und Nutzfläche gekoppelt ist. Sofern die Grundstücksfläche benötigt wird, ist damit Haus und Garten gemeint. Ob der Garagenstellplatz auch dazu gehört, oder gesondert ausgewiesen werden muss, ist vom Bundesland abhängig. Büro- oder Lagerräume zählen nicht zur Wohnfläche, sondern gelten als Nutzfläche.

Was ist bei einer Eigentumswohnung zu beachten?

Bei einer Eigentumswohnung ist es nicht ausreichend, nur anzugeben, wie viele Quadratmeter die Wohnung hat. Auch der Anteil am sogenannten Gemeinschaftseigentum ist mit zu benennen. Dies kann zum Beispiel ein gemeinsamer Garten sein. Welchen Anteil des Gemeinschaftseigentumes man selber besitzt, findet sich in der Nebenkostenabrechnung, im Kaufvertrag oder im Grundbuchblatt. Viele Finanzämter haben den Eigentümern postalisch die Angaben aus dem Grundbuchblatt bereits zugeschickt. Wer den Brief bisher ignoriert hat, sollte dort mal einen Blick hineinwerfen. Die Wohnfläche darf übrigens auch selbst ausgemessen werden.

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