Auch wenn die Politik häufig einen anderen Eindruck vermittelt: Die geplante Energiewende wird in erster Linie von den Verbrauchern bezahlt. Die EEG-Umlage, mit der die regenerativen Energien und der notwendige Netzausbau gefördert werden sollten, steigt von derzeit 6,35 auf 6,88 Cent je Kilowattstunde. So erscheint es auch kaum überraschend, dass die Strompreise trotz vergleichsweise geringer Rohstoffkosten derzeit kaum fallen. Eine hohe Stromrechnung oder gar Nachzahlung ist nicht selten – und sollte in jedem Fall schnell beglichen werden.
Wann kann der Stromanschluss gesperrt werden?
In einigen Monaten häufen sich die Rechnungen: Versicherungen, Rundfunkgebühren – und dann noch die Abrechnung des Energieversorgers. In solchen Situationen müssen zweifelsohne Prioritäten gesetzt werden. Im Unterschied zu vielen anderen Gütern oder Dienstleistungen ist Elektrizität beinahe unverzichtbar. Wer die Stromrechnung aber nicht bezahlt, riskiert eine Sperrung des Anschlusses. Ab einem Rückstand von 100 Euro dürfen die Versorger den Strom abstellen; erfahrungsgemäß tun sie dies auch recht zügig. Denn gerade weil die Stromversorgung des Anschlusses so wichtig ist, kann dadurch ein erhebliches Druckmittel genutzt werden, welches die Stromkunden fast in jedem Fall zur Zahlung veranlasst.
Welche Folgen hat die Sperrung des Stromanschlusses?
Die Sperrung des Anschlusses hat dabei für den Betroffenen ganz erhebliche Folgen: Abgesehen davon, dass natürlich kein Licht mehr genutzt werden kann und auch die Unterhaltungselektronik still bleibt, funktionieren auch Elektroherd und Kühlschrank nicht mehr. Das bedeutet in aller Regel auch, dass Lebensmittel verderben. Aus finanzieller Sicht ist die fehlende Stromversorgung aber noch aus einem anderen Grund problematisch. Denn obwohl die Unterbrechung für den Fachmann schnell erledigt ist, fall dafür hohe Kosten an. Auch die spätere Wiederanschaltung muss bezahlt werden. In der Regel addieren sich somit Beträge im dreistelligen Bereich. Noch nicht berücksichtigt sind dabei Mahngebühren und Kosten, die bei einer möglichen Rücklastschrift anfallen. In einigen Situationen ist die Abschaltung der Energieversorgung gar nicht zulässig. Der Gesetzgeber schreibt beispielsweise vor, dass eine Androhung der Sperre erfolgen muss. Nach dieser Androhung muss eine Frist von mindestens vier Wochen eingehalten werden, ehe die Abschaltung tatsächlich erfolgen darf. Diese Fristen werden durchaus nicht immer eingehalten, sodass der Stromkunde prinzipiell juristische Mittel nutzen kann. In der Praxis kann sich ein solches Verfahren aber durchaus einige Zeit hinziehen – weshalb es die bessere Wahl ist, die Stromrechnung einfach zu bezahlen.
Folgende Möglichkeiten bestehen, wenn die finanziellen Mittel beschränkt sind:
– Stundung/Ratenzahlung: Kann eine Nachzahlung nicht beglichen werden, ist es ratsam, den Kontakt zum Stromlieferanten zu suchen. Häufig können Ratenzahlungspläne vereinbart werden. Der Gesetzgeber verbietet zudem eine Sperrung, wenn eine Zahlungsabsicht besteht.
– Arge um Hilfe bitten: Lässt der Stromanbieter sich nicht auf eine spätere Zahlung ein, sollte sich an die Arge gewendet werden. Eventuell kann die Behörde aushelfen und einen Kredit vergeben.
– Kurzzeitkredit aufnehmen: Online lassen sich günstig Kleinkredite mit kurzer Laufzeit finden. Wer diese Variante in Anspruch nimmt, ist immerhin nicht auf fremde Hilfe angewiesen. Wer einen solchen Kredit aufnimmt und dabei gleichzeitig sein Girokonto ausgleicht, kann sogar noch Geld sparen – die Zinssätze des Online-Kredites fallen geringer aus.
– Geringe Beträge im Folgemonat zahlen: Auch wenn es sich nicht direkt um eine Lösung handelt, drohen nicht gleich Konsequenzen, sobald eine Stromrechnung nicht pünktlich beglichen wird. Wie bereits erwähnt darf der Rückstand nur die Schwelle von 100 Euro nicht überschreiten. Wer also einen geringen Abschlag zahlen soll, kann auch beide Abschläge im kommenden Monat begleichen. Dann muss üblicherweise aber eine Mahngebühr bezahlt werden.
Es zeigt sich also: Stromrechnungen sollten so schnell wie möglich gezahlt werden. Bei finanziellen Engpässen sollte dem Energieversorger eine hohe Priorität eingeräumt werden, wenn es nicht zu einer Unterbrechung der Versorgung kommen soll.
Titelbild: Fotolia / © Stockfotos-MG