Moderne Einfamilienhäuser sind nicht jedermanns Sache. Auf der Suche nach einer passenden Immobilie zum Wohnen oder Vermieten richtet sich der Blick mancher Käufer auf denkmalgeschützte Projekte. Wohnen in einem alten Fachwerkhaus mit seiner langen Geschichte ist attraktiv und etwas besonders. Das gilt nicht minder bei denkmalgeschützten Stadtvillen oder ehemaligen Fabrikanlagen, die sich in schicke Lofts verwandeln.
Die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie lohnt sich. Das liegt nicht zuletzt an den möglichen Fördermitteln und der steuerlichen Begünstigung. Was Bauherren zu beachten haben, offenbart dieser Ratgeber.
Steuerliche Vorteile enorm
Die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie ist aus steuerlicher Sicht attraktiv. Viele Ausgaben können beim Fiskus gelten gemacht werden und senken die Steuerlast deutlich. Für viele Kaufinteressenten sind die Steuererleichterungen beim Denkmalschutz das Hauptargument für die Investition.
Generell sind die Kosten für eine Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie höher als bei einem nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäude. Die Möglichkeiten zur steuerlichen Abschreibung senken diese Differenz deutlich. Je nach Art und Umfang der Sanierung kann sich die Investition finanziell rechnen.
Vermietung ist lohnenswert
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine denkmalgeschützte Immobilie zu nutzen. Entweder wird sie nach der Sanierung selbst bewohnt oder sie wird an Dritte vermietet. Letztere Möglichkeit ist vor allem für Kapitalanleger sehr attraktiv.
Kaufen sie ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude, sanieren es und nutzen die Wohnimmobilie als Mietobjekt, profitieren sie von hohen steuerlichen Vergünstigungen. Anleger können alle Kosten in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen – und das über einen Zeitraum von 12 Jahren. In den ersten acht Jahren sind neun Prozent der Kosten absetzbar, in den weiteren vier Jahren je sieben Prozent. So sind alle Kosten nach einem Zeitraum von 12 Jahren durch die steuerlichen Vergünstigungen ausgeglichen.
Nicht alle, aber immerhin 90 Prozent der Kosten für die Sanierung können Anleger bei der Steuererklärung geltend machen, die selbst in der denkmalgeschützten Immobilie wohnen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren können sie je neun Prozent der Ausgaben beim Fiskus anmelden. Diese Form der Steuererleichterung wird nur bei Gebäuden gewährt, die unter Denkmalschutz stehen.
Nur mit Genehmigung
Das Alter allein ist kein Indikator dafür, dass ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird. Steht eine Immobilie unter Denkmalschutz, steht dahinter stets eine Einzelfallentscheidung des Bundeslandes. Der Föderalismus hat 16 verschiedene Ausführungen beim Denkmalschutz in Deutschland zur Folge. Jedes Bundesland definiert seine eigenen Kriterien, wann ein Gebäude als Denkmal geschützt wird.
Wird ein Gebäude in die Liste der örtlichen Denkmäler aufgenommen, hat das erhebliche Folgen für dessen weitere Nutzung. Zweck der Aufnahme ist es, die Substanz der Immobilie zu erhalten und vor einem Abriss oder einer wesentlichen Veränderung zu schützen. Das kann eine erhebliche Einschränkung für den Eigentümer sein. Sämtliche Baumaßnahmen sind bei einer denkmalgeschützten Immobilie mit der zuständigen Behörde abzusprechen.
Renovierung und Sanierung anmelden
Wird ein Gebäude ohne Zustimmung der lokalen Denkmalschutzbehörde baulich mit Unterstützung eines Architekten verändert, drohen hohe Strafzahlungen. Unter Umständen kann sogar die Nutzung verboten und ein Rückbau auf eigene Kosten verhängt werden. Alle baulichen Veränderungen sind genehmigungspflichtig, dazu gehören beispielsweise:
• Energetische Sanierungen
• Erneuerung oder Erweiterung des Dachstuhls
• Abriss einzelner Gebäudeteile
• Austausch von Fenster oder Türen
• Streichen von Fassaden
• Austausch des Bodenbelags