Älteres Paar zuhauseIm Eigenheim kann man den Ruhestand entspannt genießen. Foto: Fotolia / © aletia2011

Die Deutschen treiben aktuell zwei wesentliche Geldsorgen um: Wie kann ich heutzutage mein Geld noch sinnvoll und einigermaßen gewinnbringend anlegen und wie sichere ich mich finanziell für den Ruhestand ab? Eine mögliche Antwort auf beide Fragen kann der Besitz einer eigenen Immobilie sein. Während man weder beim Sparbuch noch bei anderen konservativen Anlagemöglichkeiten mit lohnender Rendite rechnen kann, erwirbt man mit einer Eigentumswohnung oder einem Eigenheim einen bleibenden Wert, den man idealerweise bis zum Lebensende nutzen und sogar noch an seine Erben weitergeben kann. Somit investiert man beim Immobilienkauf in eine günstige Wohnform für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit. Bei den momentan niedrigen Zinsen für Immobilienkredite ein weiterer Grund, warum sich der Kauf eines Wohnobjektes auch mit Blick auf das Alter lohnen kann.

Eigentum nutzen statt Miete zahlen

Wohnzimmer
In den eigenen Vier Wänden fühlt man sich gerade im Alter am besten aufgehoben.
Foto: © Pixabay

Durchschnittlich geht ein gutes Drittel eines deutschen Renteneinkommens für die Miete drauf. Damit ist das Wohnen im Alter der größte alleinstehende Kostenfaktor vieler Ruheständler. Wohl dem, der sich dieses Geld sparen kann, weil er sein eigener Hausherr ist! Bevor man das Privileg des Wohnens in den eigenen Vier Wänden genießen kann, steht allerdings die Phase der Investition und der Abwägung, unter welchen Bedingungen sich diese Form der Altersvorsoge auch rechnet. Dabei gilt natürlich vor allem, dass die Immobilie bis zum Renteneintritt dann auch abbezahlt sein muss. Zu bedenken bleibt auch, dass für das Wohneigentum weiterhin Ausgaben anfallen, nämlich in Form von Nebenkosten sowie Instandhaltungskosten. Doch wer diese aus der Rente bzw. anderen Altersrücklagen bestreiten kann, ist fein raus. Gesparte Miete bedeutet schließlich einen steuer- und zinsfreien Geldwert – anders als Kapitalerträge, die man aus anderen Anlagen erzielt.

Heute schon für morgen vorsorgen

Damit sich die Immobilie als Altersvorsorge rechnet, sind einige Vorüberlegungen notwendig. Am besten man zieht dazu einen erfahrenen Immobilien-Dienstleister zu Rate, der mit allen Aspekten

Älteres Paar zuhause
Eigentum schafft Sicherheit für den Ruhestand.
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eines Immobilienkaufs zum Zwecke der Altersvorsorge vertraut ist. Was wenn man die Wohnung oder das Haus aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht bis zum Schluss selbst bewohnen kann? Wie wird sich die Lebens- und Wohnsituation im Laufe der Zeit ändern und welche Anpassungen werden vermutlich notwendig sein, um auch im Alter das Eigentum noch nutzen zu können? Wer irgendwann in ein Altersheim ziehen muss oder will, sollte sein Eigentum gewinnbringend oder doch zumindest kostendeckend für diesen Fall verkaufen können. Daher ist also nicht der Kauf „irgendeiner“ Immobilie als Altersvorsoge geeignet, sondern man muss auch den Wiederverkaufswert bedenken. Eine Immobilie in guter Lage mit Zugang zu wichtigen Infrastrukturen und einer guten Wohnqualität ist also auch für den Zweck der Vorsorge wichtig. Zudem sollte man perspektivisch denken: Kann ich die Wohnfläche, die ich mit Familie bewohnt habe, auch alleine bzw. zu zweit noch sinnvoll nutzen und pflegen? Kann ich aus dem vorhandenen Platz eventuell sogar später noch Wohnraum zum Vermieten schaffen? Wie kann ich heute schon meine Immobilie (um)bauen, um auch in höherem Alter noch darin zurecht zu kommen? Immobilien-Experten können bei der Beantwortung dieser und weiterer Fragen behilflich sein.

Im Eigentum selbstbestimmt leben

Mietfreies Wohnen in einer gewohnten, selbstgestalteten und -bestimmten Umgebung, eventuell sogar mit zusätzlichem Wohnraum, aus dem man Mieteinnahmen erzielt sowie eine Hinterlassenschaft für die Erben – das sind die Vorteile einer Immobilie, die man auch aus Gründen der Altersvorsorge erwirbt. Das ist mehr als nur eine finanzielle Entscheidung, es ist auch für das eigene Wohlergehen im Ruhestand beruhigend einen Ort zu haben, den man sein Eigen nennen kann.

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