Bundesweit sorgen steigende Mieten für Proteste. Vor allem in Großstädten wie München, Frankfurt und Hamburg wird Wohnraum immer unbezahlbarer. Durchschnittsverdiener und Familien werden an den Stadtrand vertrieben. Langeingesessene Mieter können sich die Miete nicht mehr leisten und müssen ihr oft seit Jahrzehnten vertrautes Umfeld verlassen.
Über die von der Bundesregierung geplante Mietpreisbremse freuen sich aber nicht alle. Laut einer Umfrage des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen bei den von ihnen vertretenen Wohnungsunternehmen schade die Mietpreisbremse dem Bau von Mietwohnungen und werde für eine Prozessflut sorgen. Die Mietpreisbremse müsse dringend an Regelungen zur Förderung des Wohnungsneubaus gekoppelt werden.
Wenn das neue Gesetz in Kraft trete, sehen über 80% der Unternehmen den Mietwohnungsbau gegenüber den Eigentumsmaßnahmen benachteiligt. Zu ungenau seien die Auswirkungen der aktuell geplanten Regelungen. Der in den Ballungsräumen dringend benötigte Wohnungsbau werde dadurch eingeschränkt. Bei Mietern und Vermietern werde die Preisbremse zu Unsicherheiten und Streitereien führen, glauben über 80% der Befragten.
Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll sich die Mietpreisbremse nach der ortsüblichen Vergleichsmiete richten. Diese Bremse soll schon allein bei der Gefahr eines Wohnungsmangels in Kraft treten. Laut Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD ist der Einsatz der Mietpreisbremse nur in nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten geplant. Der Präsident des GdW, Axel Gedaschko, kritisiert, dass eine eindeutige Definition, unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsmarkt als angespannt gilt, noch nicht existiere. Er sieht in dem Koalitionsvertrag von daher einen Bruch und zugleich einen verfassungsrechtlichen Drahtseilakt.
Gegen eine flächendeckende Einführung der Mietpreisbremse sprechen sich 93% der befragten Unternehmer der Wohnungswirtschaft aus. Dazu der GdW-Präsident: „Bei der Wiedervermietung müssen Eigentumsgarantie und Vertragsfreiheit berücksichtigt werden. Diese darf nur eingeschränkt werden, wenn tatsächlich eine flächendeckende Mangellage an Wohnraum bestehen würde. Das ist in Deutschland aber nicht der Fall.“
72% der Befragten sind der Meinung, dass die Mietpreisbremse an Regelungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus gekoppelt werden sollte. Nur durch Neubau könne der Wohnungsmangel in Ballungsgebieten beseitigt werden und das Angebot an bezahlbaren Wohnungen vergrößert werden. Diese Verknüpfung ist im Gesetzestext nicht verankert und hält Gedaschko für ungerecht.
Die verbilligte Vergabe von Grundstücken für öffentlich geförderten Wohnungsbau steht bei 81% der befragten Unternehmer an erster Stelle auf der Prioritätenliste. Zur weiteren Belebung des Wohnungsneubaus halten 79% die verstärkte Ausweisung von Bauland für wichtig und 71% die Ermäßigung der Grunderwerbssteuer bei Vorhaben des sozialen Wohnungsbaus.
76% der Wohnungsunternehmer wünschen sich eine Preisbremse bei den Nebenkosten, um bezahlbares Wohnen in Zukunft gewährleisten zu können. Die Förderung des altersgerechten Umbaus halten 72% für wichtig, und 71% plädieren für die Erhöhung des Wohngeldes. Die letzten beiden Punkte haben bisher keinen Einzug in die Bundeshaushalte 2014 und 2015 gefunden, obwohl es im Koalitionsvertrag so vereinbart wurde.
429 Mitglieder der Gremien des GdW wurden zur Mietpreisbremse befragt, davon füllten 37% die Fragebögen aus.