Scheidungskrieg ums Haus

Ein Unglück kommt selten allein, doch nicht immer muss eine Trennung auch den Verlust des Wohneigentums bedeuten

Es ist das Albtraum-Szenario schlechthin: Wenn eine langjährige Beziehung scheitert, zieht das einen ganzen Rattenschwanz an bösen Konsequenzen nach sich, nicht zuletzt weil die räumliche Trennung eine finanzielle Mehrbelastung für die Betroffenen bedeutet. Wenn plötzlich zwei Wohnungen statt einer finanziert werden müssen, reicht das Geld oft nicht, um das bisherige gemeinsame Eigentum halten zu können. Zumindest droht das vielen Paaren, die sich vorher keine Gedanken darüber gemacht haben, wie eine Finanzierung auch in Notsituationen – wie sie auch durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod verursacht werden können – gestemmt werden kann. Der Wunsch nach Eigentum verführt einige dazu ihr Finanzierungsmodell allein unter Berücksichtigung positiver Annahmen zu erstellen: zwei verlässliche Einkommen, regelmäßige Gehaltserhöhungen, Erwartung eines Erbes, all das wird in die Waagschale geworfen, um sich die benötigte Rate „schönzurechnen“. In solchen Fällen ist eine Scheidung tatsächlich meist ein regelrechtes finanzielles Desaster.

Komplexe Entscheidungslagen

Doch nicht nur Geldsorgen allein machen Entscheidungen rund um den Umgang mit einer gemeinsamen Immobilie im Trennungsfall so schwer. Es geht auch um die grundsätzlichen Regelungen, wer geht, wer bleibt, wird verkauft, vermietet und wem steht wieviel vom Immobilienwert zu? All diese Fragen sind hoch emotional besetzt und belasten bei allem Trennungsschmerz die Betroffenen zusätzlich. Das Immobilienportal Immobilienscout24 hat zu allen Themen rund um Scheidung und Wohneigentum eine interessante Studie erhoben, die einen umfassenden Einblick in diese Problematik gibt.

Zu einer gerechten Aufteilung des Eigetums zu kommen, ist während einer Trennung besonders schwierig.
Bild: © David Pereiras / Fotolia

Die bei einer Scheidung aufkommenden Fragen sind in den seltensten Fällen leicht zu beantworten und werden daher oftmals auch über Gerichte geklärt. Bei richterlichen Entscheidungen spielen eine Vielzahl an Faktoren eine Rolle. Einfache Regelungen, nach dem Motto “bei Zugewinngemeinschaft wird alles fifty-fifty geteilt“ gibt es dabei nicht. Vielmehr wird die Gesamtsituation betrachtet, also z.B. wer hat wieviel zum gemeinsamen Vermögen beigetragen, wem ist ein Auszug aus dem gemeinsamen Eigentum zumutbar, wie sehen die Chancen aus, sich selbst in der nahen Zukunft finanzieren zu können und dergleichen fließen in solche Entscheidungen mit ein.

Sind Kinder mit betroffen, so sieht die rechtliche Regelung häufig so aus, dass diese mit einem Elternteil – meist der Mutter – im Eigentum wohnen bleiben können, zumindest für eine gewisse Zeit. Da dem Elternteil, der auszieht, einerseits die Nutzung seines (Mit-)Eigentums nicht möglich ist und zudem eine andere Wohnung bezahlt werden muss, steht ihm meist ein finanzieller Ausgleich durch den anderen Elternteil zu. Das Ganze wird zudem unter Betrachtung weiterer finanzieller Belastungen betrachtet, also beispielsweise zu leistender Unterhaltszahlungen, bestehender Verpflichtungen gegenüber Banken, laufenden Kosten und dergleichen mehr. Und wo viele Details zu regeln sind, bietet sich leider auch immer viel Stoff für weiteren Streit zwischen den betroffenen Paaren. Alles in allem ist dieser Prozess somit oft langwierig, kompliziert und unangenehm.

Den schlimmsten Fall verhindern

Der schlechteste Fall, der allerdings eintreten kann, ist der, dass sich die Kontrahenten im Streit um gemeinsames Wohneigentum nicht einigen können und einer der beiden möchte, dass das Haus oder die Wohnung gegen den Willen des anderen nun zu Geld gemacht wird. Dann steht nämlich die Teilungsversteigerung an und die ist aus finanzieller Sicht fast immer nachteilig, weil Immobilien auch unterhalb ihres eigentlichen Marktwertes versteigert werden können. Vor allem aber haben die Eigentümer ab dem Zeitpunkt, ab dem das Teilungsversteigerungs-Verfahren läuft, keine Möglichkeit mehr, aktiv in die Vermarktung ihres Eigentums einzugreifen.

Keiner denkt bei einem glücklichen Anfang gerne an ein unglückliches Ende, aber Erfahrung und Statistiken zeigen eindeutig, dass Eheverträge das beste Mittel sind, um im Falle einer Scheidung Einigungen um den Umgang mit dem Wohneigentum herbeizuführen – friedlicher, schneller und unkomplizierter. Insbesondere kann durch Eheverträge der worst case vermieden werden, die Teilungsversteigerung, weil sich die beiden Expartner nicht einig werden. Von daher sollte man die Romantik bei Fragen rund ums Immobilieneigentum wenigstens mal kurzzeitig hintenan stellen und sich im Vorhinein die Fragen stellen, die im Trennungsfalle bekanntermaßen zu Streit führen.

 

Titelbild: © Markus Bormann / Fotolia

Von Redaktion

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